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Pflegestufen
Die Pflegestufen werden
anhand des Grades der Hilfsbedürftigkeit in den Bereichen
Körperpflege, Ernährung, Mobilität und Hauswirtschaftliche
Versorgung. Zusätzlich wird der tägliche Zeitaufwand
unterschieden. Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung muss
bei allen drei Pflegestufen mehrfach wöchentlich notwendig sein.
In der Pflegestufe I
muss bei mindestens zwei Verrichtungen einmal täglich für
mindestens 90 Minuten Hilfe erforderlich sein. Davon sollten auf
die Grundpflege (die Bereiche Körperpflege, Ernährung und
Mobilität) mindestens 45 Minuten entfallen.
In der Pflegestufe II
muss mindestens dreimal täglich für mindestens drei Stunden Hilfe
erforderlich sein. Davon sollten auf die Grundpflege mindestens
zwei Stunden entfallen.
In der Pflegestufe III
muss täglich ganztägig, aber mindestens fünf Stunden, Hilfe
erforderlich sein. Davon sollten auf die Grundpflege mindestens
vier Stunden entfallen.
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